Informationen zum Corona-Virus

Ferienwohnungen in Baden-Württemberg dürfen ohne besondere Regelungen Gäste aufnehmen. Sämtliche Corona-Verordnungen des Landes sind seit März 2023 aufgehoben (siehe Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg). Insbesondere gibt es keine Pflicht oder Dokumentation zu Impf- oder Testnachweisen.

Hygienekonzept

Nach wie vor wollen wir, dass Sie bei uns gesund bleiben. Unser Hygienekonzept ist wie folgt:

Bild von hurufa auf Pixabay

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